Punkt 1
Die Sicherheit der Bewohner:innen ist oberstes Gebot bei allen Aktivitäten der Clownin. Sie verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass keine ihrer Handlungen den Gesundheitszustand der Bewohner:innen gefährdet.
Punkt 2
Innerhalb des Pflegeheims übernimmt die Clownin keine Funktion, die außerhalb der Grenzen ihrer künstlerischen Aktivitäten liegt. Ihre Aufgabe besteht darin, die Bewohner:innen in ihrem seelischen Wohlbefinden zu unterstützen. Die Clownin integriert Humor, Lebensfreude, Empathie, Logotherapie, Validation und Achtsamkeit in den Pflegeheim-Alltag.
Punkt 3
Die Clownin hat immer Respekt vor der Arbeit des Pflegepersonals.
Punkt 4
Um die Qualität ihrer Arbeit zu garantieren, wird die Clownin ihre künstlerischen Fähigkeiten (Clownstechniken) ebenso wie ihr psychologisches Wissen stets weiter perfektionieren.
„Mach doch ein Bescheißerle mit den Tagen,
damit du bälder wieder kommst!“
Sieglinde, 91 Jahre
Punkt 5
Die Clownin ist für alle ihre Aktivitäten innerhalb des Pflegeheims selbstverantwortlich. Ihre Arbeit basiert auf dem Respekt der Würde, der Persönlichkeit sowie der Privatsphäre der Bewohner:innen sowie deren Angehörigen. Die Clownin hält ihre professionelle Integrität aufrecht, unabhängig von persönlichen Gefühlen, die sie gegenüber einer Person haben mag. Diese Integrität darf auch durch Geschlecht, Nationalität, Rasse, Religion, sexuelle Orientierung, Traditionen, familiäre Situation, sozialen Status, Ausbildung sowie die Art der Krankheit nicht beeinflusst sein.
Die Clownin enthält sich jeder unangemessenen Bemerkung und jeder wertenden Beurteilung, auch wenn ihre Meinung ausdrücklich erbeten wird. In diesem Zusammenhang verzichtet die Clownin auch auf jede Anspielung auf ihren persönlichen Hintergrund, ihre Tradition, ihre Religion oder ihre politische Überzeugung, die für die:den Bewohner:in verletzend sein könnte.
„Aaaah, die Verrückte kommt! Mein Tag ist gerettet!“
Bruno, 76 Jahre
Punkt 6
Die Clownin respektiert und befolgt die in den einzelnen Stationen der jeweiligen Pflegeeinrichtungen geltenden Hygienevorschriften und Regeln.
Punkt 7
Die Clownin ergreift niemals Partei bezüglich Kontroversen innerhalb des Pflegeheims, Klagen über die Versorgung oder Probleme, die das Personal und die Verwaltung betreffen.
Punkt 8
Die Clownin respektiert die Privatsphäre der Bewohner:innen und der Familien und hält eine professionelle Diskretion und
Vertraulichkeit aufrecht, ohne sich einen angemessenen Austausch mit dem Pflegepersonal zu versagen.
Die Schweigepflicht schließt alles ein, was der Clownin anvertraut wird, aber auch was sie gelesen, gehört, gesehen oder verstanden hat, in Bezug auf den:die Bewohner:in. Die Clownin wird keinerlei Daten über die Identität oder persönliche Informationen der Bewohner:innen verbreiten. Diskretion ist an allen Orten innerhalb und außerhalb des Pflegeheims (z.B. in Aufzügen, Umkleideräumen, an öffentlichen Plätzen etc.) zwingend notwendig.
Copyright in Paris am 13. Februar 1995
Übersetzt und adaptiert mit Genehmigung der „Le Rire
Médicin“, Paris
und des Dachverbands Clowns in Medizin und Pflege Deutschland e.V.
„Du machst das vorzüglich, ganz hervorragend!
Behalte dir das bei und bringe so viele Menschen zum Lachen.“
Joseph Omanga
Wohngemeinschaft für Senioren