Zum Schutz Ihrer Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19-Virus verpflichte ich mich, vor und nach den Clownsvisiten sowie währenddessen folgende
Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln gemäß des SARS-CoV-2-Arbeits-schutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einzuhalten:
1. Gewährleistung des Abstands
Die Clownin trägt Sorge dafü,r den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Bewohner:innen einzuhalten
2. Mund-Nasen-Bedeckung mit FFP2
Vor, während und nach der Clownsvisite trägt die Clownin eine FFP2-Maske.
3. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Auf Wunsch trägt die Clownin einen transparenten Einweg-Schutzkittel über dem Kostüm.
4. Handhygiene
Nach jedem Besuch in einem Zimmer desinfiziert sich die Clownin ihre Hände.
5. Nur ein Wohnbereich pro Clownsvisite
Pro Clownsvisite besucht die Clownin nur die Bewohner:innen eines Wohnbereichs.
6. Dokumentation der besuchten Bewohner:innen
Nach jedem Besuch bekommen Sie eine schriftliche Dokumentation der Clownsvisite, die alle Namen der Bewohner:innen beinhaltet, die die Clownin besucht hat.
7. Meldung bei Verdacht auf Covid-19
Sollte ich vor einer Clownsvisite entsprechende Symptome aufweisen, werde ich die geplante Clownsvisite absagen. Sollte ich nach einer Clownsvisite entsprechende Symptome aufweisen, werde ich Ihnen umgehend Bescheid geben.
8. Reduzierung des Kontakts zu Mitarbeiter:innen
Ich vermeide vor, nach und während der Clownsvisite das enge Zusammentreffen mit Mitarbeiter:innen.
9. Schutzimpfung gegen Covid-19
Ich habe den vollständigen Impfschutz dreifachen Impfschutz seit dem 13.12.21
10. Tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest
Zu jeder Clownsvisite bringe ich einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest mit.
„Das darf nie wieder passieren,
dass es so lange dauert bis du wieder kommst!“
Bewohnerin beim Wiedersehen nach der Corona-Pause